Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 einem der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres zugestimmt: Der Reform der Grundsteuer.
Mit dieser Reform ändert sich insbesondere die Bewertung von Grundstücken. Hintergrund der Überarbeitung der Grundsteuer, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Es hatte die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Zukünftig erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach einem wertabhängigen Modell. Das heißt, bei einem unbebauten Grundstück ist dafür der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.
Ob diese Gesetzesnovelle aber auch in Zukunft vor höchstrichterlichen Entscheidungen standhalten wird, bleibt abzuwarten. Auch haben sich bereits Koalitions- und Oppositions-Politiker zu einer Änderung des Grundsteuer-Gesetzes zugunsten klimaschützender Nutzungen (insb. Standorte für Windkraftanlagen).
Wir haben aus gegebenem Anlass ein Clipping für Sie zusammengestellt, die alle Anträge zum Thema Grundsteuer und Grundsteuergesetzänderungen enthält, um Ihnen den Weg zu dieser Reform einmal anschaulich näherzubringen.
Ihr KPMoni -Team